Themen

,

ES BRENNT! ARGUMENTE FÜR FAIRE HONORARE

20. April 2021

© BDA Bayern
© BDA Bayern
Argumente für faire Honorare

Seit dem 1. Januar 2021 ist die neue HOAI 2021 in Kraft – mit weitreichenden Auswirkungen auf Honorarverhandlungen durch den Wegfall des verpflichtenden Preisrechts. Die Auftraggeber*innen üben bereits Druck auf die Honorare aus, der unsere Planungskultur, unsere Bürostrukturen und die Qualität des Bauens verändern wird, wenn wir nicht JETZT gegensteuern. Die Architekt*innen im BDA Bayern haben daher Argumentationshilfen für die Durchsetzung einer fairen Honorierung zusammengetragen:

• Leistung: Die Anforderungen an Planungen werden immer höher, das Leistungsbild immer weiter ausgedehnt, die Zahl der einzuhaltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen nimmt stetig zu, die technischen Anforderungen werden komplexer. Als Richtwert für die Kalkulation von Honoraren kann daher nur der ehemalige Mittelsatz gelten und nicht der neue Basissatz (vormals Mindestsatz).

• Vergaberecht: Die öffentliche Auftraggeber*in ist bei Vergaben nach wie vor verpflichtet, die Angemessenheit des Angebotspreises substanziell zu prüfen und unangemessen niedrige Angebotspreise auszuschließen. Architektenleistungen werden ausschließlich im Leistungswettbewerb mit dem wesentlichen Zuschlagskriterium der Qualität vergeben, der reine Preiswettbewerb ist vergaberechtswidrig. Bei unangemessen niedrig erscheinenden Angeboten ist die öffentliche Auftraggeber*in verpflichtet, von den Anbietenden Aufklärung über Preis und Leistungsumfang zu fordern.

• Qualität: Ein ruinöser Preiskampf kennt nur Verlierer: die Architekt*in, die ihre Leistungen nicht in der erforderlichen Qualität erbringen kann, die Auftraggeber*in, die trotz hohen Investments (das Honorar macht nur ca. 6-9% der Gesamtinvestition aus) nicht optimale Leistungen erhalten wird und die Gesellschaft, die einen Verlust von Planungskultur und damit Baukultur erleiden wird.

• Qualifizierung: Mit Planungsleistungen sollten nur ausreichend (durch Hochschulstudium und Kammereintragung) qualifizierte Personen beauftragt werden. So kann im Sinne des EUGH-Urteils, das auf Verbraucherschutz abzielt, die Qualität der zu erbringenden Leistung sichergestellt werden. Dies rechtfertigt auch eine entsprechend am ehemaligen Mittelsatz ausgerichtete leistungsabhängige Honorierung, die bei Anbieter*innen mit geringerer Qualifizierung nicht notwendigerweise berücksichtigt werden muss.

• Verantwortung: Architekt*innen sind Vertreter*innen der Freien Berufe, mit einer besonderen Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit. Voraussetzung hierfür ist eine besondere berufliche Qualifikation und eigenverantwortliche Leistungserbringung, die eine entsprechende Honorierung rechtfertigt. Dies garantiert zusammen mit dem Prinzip der Trennung von Planen und Bauen die Unabhängigkeit der Architekt*in als Treuhänder*in der Bauherr*in.

• Öffentliche Gelder: Die öffentliche Hand hat eine besondere Verantwortung. Sie muss bei ihren aus Steuergeldern finanzierten Baumaßnahmen im Sinne der Gesellschaft Wert auf planerische und bauliche Qualität und langfristige Wertschöpfung legen.

• Einkommensniveau: Honorare, die den Basissatz unterschreiten, sind nicht im Sinne des Berufsstandes. Bereits mit den bisherigen Honorarwerten liegen die Löhne für freischaffende und angestellte Architekt*innen durchschnittlich am unteren Rand der Skala der akademischen Berufe.

• Zukunft des Berufsstandes: Weitere finanzielle Einbußen lassen den Beruf unattraktiv für den Nachwuchs werden. Es wird noch schwieriger für die Büros werden, qualifizierte Mitarbeiter*innen zu gewinnen. Aber gerade gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter*innen sind notwendig, um die planerischen Herausforderungen in der Zukunft zu bewältigen.

• Haftung: Die gesamtschuldnerische Haftung verbleibt nach wie vor bei der Architekt*in, die Haftung wird zudem von den Gerichten immer weiter ausgedehnt. Dies führt zu stetig steigenden Haftpflichtversicherungsprämien, die erwirtschaftet werden müssen.

Nur mit angemessenen und auskömmlichen Honoraren kann eine – auch im Sinne der Auftraggeber*in und der Gesellschaft – fachgerechte und der Bauaufgabe entsprechende individuelle Planung und somit hochwertige Architektur entstehen.

Werben Sie dafür – wir tun es!

Prof. Lydia Haack
Landesvorsitzende

Autoren:
Rainer Post, Mitglied im BDA Landesvorstand, Referent für Honorar- und Baurecht
Dr. Jörg Heiler, Mitglied im BDA Landesvorstand
Rainer Hofmann, Vorsitzender BDA Kreisverband München-Oberbayern
Matthias Köppen, Mitglied im BDA Landesvorstand, Referent für Wettbewerb und Vergabe

Downloads