BDA-Preis Schleswig-Holstein

Anlass Der BDA Preis Schleswig-Holstein wird mit dem Ziel vergeben, die Qualität des Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und unserer Umwelt zu sichern und zu fördern und in diesem Sinne vorbildliche Bauten im Lande Schleswig-Holstein auszuzeichnen. Der BDA Preis wird an Architektinnen und Architekten und ihrer Bauherrschaft gemeinsam für beispielgebende, besondere baukünstlerische Leistungen verliehen. Die Auszeichnung soll dazu beitragen, das öffentliche Bewusstsein für qualitätvolle Gestaltung zu schärfen sowie alle maßgeblich daran Beteiligten zum persönlichen Engagement aufzurufen. Preise Urkunden und Plaketten. Die ausgewählten Arbeiten werden an verschiedenen Orten ausgestellt und in einer Dokumentation publiziert. Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit ihrer Bauherrschaft, deren Projekte im Lande Schleswig-Holstein im ausgelobten Zeitraum fertiggestellt wurden. Verleihung In der Regel alle 4 Jahre. Dokumentation/Kataloge können über den BDA Schleswig-Holstein bezogen werden.

Satzung

Präambel
Wesentliche Aufgabe des Bund Deutscher Architekten ist es, die Qualität des Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und unserer Umwelt zu sichern und zu fördern. Der BDA Preis Schleswig-Holstein wird mit dem Ziel vergeben, in diesem Sinne vorbildliche Bauten in Schleswig-Holstein auszuzeichnen. Neben dem/der Architekt/in trägt der/die Bauherr/in im hohen Maße Mitverantwortung gegenüber der menschlichen Gesellschaft. Der BDA Preis wird daher an beide gemeinsam für beispielgebende, besondere baukünstlerische Leistungen verliehen. Die Auszeichnung soll dazu beitragen, das öffentliche Bewusstsein für Qualität im Planen und Bauen zu heben, zu fördern und Qualitätsmaßstäbe in der zeitgenössischen Architektur zu setzen.

Vergabe und Gegenstand der Auszeichnung
Der BDA Preis Schleswig-Holstein wird in geeigneten Zeitabständen – in der Regel alle 4 Jahre – verliehen. Er kann einem Bauwerk, einer Gebäudegruppe oder einer städtebaulichen Anlage zuerkannt werden, gleichgültig ob es sich um Neubauten, Umbauten oder Sanierungen handelt. Die zur Beurteilung eingereichten Arbeiten müssen zum Zeitpunkt der Jurierung fertiggestellt und dürfen nicht älter als vier Jahre alt sein.

Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen gemeinsam mit ihren Bauherren/innen, deren Objekte im Lande Schleswig-Holstein im ausgelobten Zeitraum fertiggestellt wurden. Vorschläge und Hinweise auf preiswürdige Objekte werden auch von Dritten erbeten. Architekt/innen bzw. jede Partnerschaft sollte möglichst nicht mehr als vier Arbeiten einreichen. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein/e Verfasser/in. Für die Teilnahme wird eine Schutzgebühr erhoben.

Verfahren
Das gesamte Verfahren wird durch den Vorstand des BDA Schleswig-Holstein unter Ausschluss des Rechtsweges abgewickelt. Es handelt sich um einen Bewerber/innenpreis, das Verfahren ist nicht anonym. Der Vorstand kann unbeteiligte, ehrenamtlich tätige Vorprüfer/innen benennen, die die eingereichten Unterlagen auf formale Ordnungsmäßigkeit prüfen und nach inhaltlichen Gesichtspunkten zusammenstellen.

Jury
Über die Zuerkennung der Preise entscheidet ein Preisgericht, das vom Vorstand des BDA vorgeschlagen und eingeladen wird. Es besteht aus drei namhaften Architekten/innen sowie einer Kritikerpersönlichkeit, deren Wirkungsschwerpunkte vornehmlich außerhalb von Schleswig-Holstein liegen sollen. Die Jury tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Vorprüfer/innen können beratend teilnehmen. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar und endgültig.

Preise und Preisverteilung
1. Rang Es werden mehrere BDA Preise (in der Regel 4 bis 6 Preise) verliehen, die mit einer Urkunde und einer Plakette, die am Bauwerk befestigt werden soll, gewürdigt werden.
2. Rang Es werden mehrere Auszeichnungen (in der Regel 4 bis 6 Auszeichnungen) verliehen, die mit einer Urkunde gewürdigt werden.
3. Rang Es werden mehrere Anerkennungen ausgesprochen. Diese Bauten werden neben den Preisen und Auszeichnungen ausgestellt und veröffentlicht.

Ausstellung und Veröffentlichung
Die ausgewählten Arbeiten werden an verschiedenen Orten des Landes ausgestellt und in einem Katalog publiziert. Dafür wird eine zusätzliche Schutzgebühr erhoben. Durch ihre Beteiligung am Verfahren erteilen die Teilnehmer/innen ihre Zustimmung zur Ausstellung und zur Veröffentlichung und Vervielfältigung ihrer prämierten Arbeiten ohne Vergütung und stellen dem BDA die erforderlichen Materialien kostenlos zur Verfügung.

Publikumspreis
In Zusammenarbeit mit den Tageszeitungen in Schleswig-Holstein kann ein Publikumspreis ausgelobt werden. Die prämierten Bauten werden dann in der Presse vorgestellt.

Einverständniserklärung
Alle Teilnehmer/innen erklären sich mit dem gesamten Inhalt und allen Bestimmungen dieser Satzung und der jeweiligen Auslobung einverstanden.

Bund Deutscher Architekten BDA
Landesverband Schleswig-Holstein

Der Vorstand
Kiel, Januar 2019

Auslobung
Teilnahmeberechtigung und Projekte
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen gemeinsam mit ihren Bauherren/innen, deren Objekte im Lande Schleswig-Holstein seit dem 1.1.2015 fertiggestellt worden sind und an der vorherigen Auslobung 2015 nicht teilgenommen haben. Es dürfen höchstens vier Arbeiten zur Begutachtung eingereicht werden.

Jury

Teilnahmegebühr
Für jede eingereichte Arbeit wird eine Kostenbeteiligung in Höhe von

Der Kostenbeitrag ist bis zur Abgabe am 14. März 2019 auf das Konto des BDA Schleswig-Holstein mit dem Vermerk „BDA PREIS 2019 und Teilnehmername“ zu überweisen. Commerzbank Kiel, BIC COBADEFFXXX IBAN DE72 2104 0010 0730 5253 00.

Ausstellungs- und Kataloggebühr
Der/Die Einreicher/in der Arbeiten der Ränge 1 -3 verpflichten sich, einen zusätzlichen Kostenbeitrag in Höhe von 250 € je ausgewählter Arbeit zu leisten. Eine entsprechende Zahlungsaufforderung geht mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Preisgerichtssitzung zu.

Termine

Einzureichende Unterlagen (bis 14.3.2019, 13.00 Uhr)

AUF PAPIER:
1. Bewerbungsbogen
2. Erklärung zu den Bildrechten
3. Erklärung zu den Bildrechten Presse
(Jeweils ausgefüllt und unterschrieben im Original. Download der Formulare auf www.bda-schleswigholstein.de)
4. Ausdruck des Plakates im DIN A4-Format, farbig
5. Erläuterungstext (Text mit max. 2.500 Zeichen inklusive Leerzeichen)

DIGITAL (DVD oder USB-Stick):
6. Ein Plakat des Bauprojektes als PDF-Datei nach der Layoutvorlage und gemäß. Anleitung (www.bda-schleswigholstein.de): DIN A1, Hochformat (84,1 x 59,4 cm) Umfassende zeichnerische, fotografische und textliche Darstellung des Bauprojekts mit Angabe von: Projektname und -adresse, Architekt/in und Bauherr/in. Das Plakat darf NICHT die Formulierung „BDA Preis 2019“ o.ä. beinhalten.
7. Erläuterungstext als Word-Datei
(Text mit max. 2.500 Zeichen inklusive Leerzeichen)
8. Dateien der Fotos (tif- und jpg-Dateien) als Highendscans mit mindestens 300 dpi Auflösung und mindestens 20 cm Breite. Eventuelle mitgelieferte Proofs müssen nach FOGRA angelegt sein. Gedruckt wird aus CMYK, RGB-Daten werden gegebenenfalls umgewandelt.
9. Dateien der Pläne (pdf-Datei) Lagepläne, Grundrisse, Schnitte etc. als hochauflösendes PDF mit eingebetteten Schriften oder s/w-Bitmaps mit 1200 dpi Auflösung bezogen auf DIN A4. Alle Farben in den Plänen müssen in CMYK umgewandelt sein, schwarze Linien dürfen NUR aus 100% Schwarz bestehen, da sonst Schärfeverlust. Keine engen Schraffuren, Rasterflächen etc., da diese bei Verkleinerung »zusammenlaufen«.
10. Bewerbungsbogen als Excel-Datei

Bund Deutscher Architekten BDA
Landesverband Schleswig-Holstein

Der Vorstand
Kiel, Januar 2019

Kontakt:
Bund Deutscher Architekten
Landesverband Schleswig-Holstein
Dänische Straße 3-5, 24103 Kiel
Fon: 0431-554577
Fax: 0431-51665
info@bda-schleswigholstein.de
www.bda-schleswigholstein.de

Ansprechpartner und Termine

Auskünfte
Bund Deutscher Architekten BDA
Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Dänische Straße 3-5
24103 Kiel
Tel. 0431.55 45 77
Fax 0431.5 16 65
info@bda-schleswigholstein.de
www.bda-schleswigholstein.de